Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen für Pauschalreisen

1 Anwendungsbereich

1 Die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen für Pauschalreisen (fortan ‘AVB Pauschalreisen’ genannt) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Montanaventura GmbH (Geschäftsführer: Jonas Lambrigger), CHE-477.595.406, Bösch 25, 6331 Hünenberg und der Kundin/dem Kunden, welche/r an einer von der Montanaventura GmbH veranstalteten Pauschalreise im Sinne von Art. 1 Pauschalreisegesetz (fortan ‘PauRG’ genannt) teilnimmt.

2 Insbesondere gelten die vorliegenden AVB Pauschalreisen demnach für die von der Montanaventura GmbH organisierten Reisen (inkl. Kletterwochen/Kletterferien) und Expeditionen.

2 Vertragsbestandteile und Reihenfolge bei Widersprüchen

1 Es gelten die folgenden Vertragsbestandteile:

1.      Die zwingenden Bestimmungen des PauRG

2.      Die Ausschreibung für die konkrete Pauschalreise

3.      Allfällige individuelle Absprachen zwischen der Montanaventura GmbH und der Kundin/dem Kunden

4.      Die schriftliche oder elektronische Anmeldung

5.      Die vorliegenden AVB Pauschalreisen

6.      Die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts

2 Ergeben sich Widersprüche zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen, gelten diese in der vorstehenden Reihenfolge.

3 Zustandekommen des Vertrags

1 Die Kundin/der Kunde ist an eine schriftliche oder elektronische Anmeldung (z. B. mittels E-Mail oder elektronischem Anmeldeformular) für eine Pauschalreise während zweier Wochen gebunden. Sofern die Montanaventura GmbH den Vertragsschluss innert dieser Frist nicht ablehnt, gilt der Vertrag als zustande gekommen.

2 Bestätigt die Montanaventura GmbH das Zustandekommen des Vertrags mit einer Auftragsbestätigung, hat die Kundin/der Kunde die Anmeldebestätigung innert sieben Tagen nach Versand zu prüfen.

3 Allfällige Abweichungen zur Ausschreibung oder den individuellen Absprachen hat die Kundin/der Kunde die Montanaventura GmbH innert spätestens zehn Tagen seit Versand der Anmeldebestätigung schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Andernfalls gilt der Inhalt der Anmeldebestätigung.

4 Mindestteilnehmerzahl, beschränkte Teilnehmerzahl und Reservationen

Für die Reisen mit der Montanaventura GmbH ist eine Mindestteilnehmerzahl notwendig. Zudem ist die Teilnehmerzahl beschränkt.

2 Muss eine Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl annulliert werden, teilt dies die Montanaventura GmbH der Kundin/dem Kunden spätestens 6 Tage (bei Kletterwochen/Kletterferien) bzw. 21 Tage (bei allen übrigen Pauschalreisen) vor Abreise mit. Massgebend für die Rechtzeitigkeit der Mitteilung ist der Versand durch die Montanaventura GmbH.

3 Auf Anfrage kann die Montanaventura GmbH Reservationen für Reisen entgegennehmen. Gleichzeitig oder zu einem späteren Zeitpunkt teilt er der Kundin/dem Kunden mit, bis zu welchem Zeitpunkt die Teilnahme an der Reise durch die Kundin/den Kunden definitiv bestätigt werden muss (Reservationsfrist). Bis zum Ablauf der Reservationsfrist bleibt ein Teilnehmerplatz für die betreffende Pauschalreise für die Kundin/den Kunden reserviert. Die definitive Bestätigung der Teilnahme (etwa mittels Ausfüllen des entsprechenden Anmeldeformulars) gilt als Anmeldung gemäss AVB Pauschalreisen Ziff. 3 Abs. 1.

5 Unterkünfte

1 Sofern in der Ausschreibung nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise für die Unterkunft im Doppelzimmer bzw. Zweierzelt. Einzelreisende werden zusammen mit anderen Einzelreisenden gleichen Geschlechts untergebracht.

2 Wünscht eine Kundin/ein Kunde eine Einzelunterbringung, ist dies – sofern in der Ausschreibung nicht anders erwähnt – mit der Anmeldung zu vermerken. Die Montanaventura GmbH prüft anschliessend die Möglichkeit, die Verfügbarkeit und den Aufpreis von Einzelunterkünften.

6 Reisepreis

1 Sofern nichts anderes vermerkt ist, gelten alle Preisangaben in Schweizer Franken (CHF).

2 Der Preis der Pauschalreise (Reisepreis) ergibt sich aus der Ausschreibung, der Anmeldung und allfälligen individuellen Absprachen zwischen der Kundin/dem Kunden und der Montanaventura GmbH.

7 Zahlungsbedingungen

1 Für Kletterwochen/Kletterferien in Europa gelten folgende Zahlungsbedingungen:

1.      Anzahlung bis spätestens 10 Tage nach Zustandekommen des Vertrags: CHF 500.00.

2.      Zahlung des Restbetrags bis spätestens 40 Tage vor dem Abreisetermin.

3.      Erfolgt die Anmeldung weniger als 50 Tage vor dem Abreisetermin, ist der gesamte Reisepreis innert 10 Tagen, spätestens aber 5 Tage vor dem Abreisetermin zu bezahlen.

2 Für alle übrigen Pauschalreisen gelten folgende Zahlungsbedingungen:

1.    Anzahlung bis spätestens 10 Tage nach Zustandekommen des Vertrags: CHF 2’500.00.

2.    Zahlung des Restbetrags bis spätestens 60 Tage vor dem Abreisetermin.

3.    Erfolgt die Anmeldung weniger als 70 Tage vor dem Abreisetermin, ist der gesamte Reisepreis innert 10 Tagen, spätestens aber 5 Tage vor dem Abreisetermin zu bezahlen.

3 Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht, fällt die Kundin/der Kunde ohne weiteres in Verzug (Verfalltag). Ist die Kundin/der Kunde in Verzug, kann die Montanaventura GmbH ihn jederzeit von der Teilnahme an der Reise ausschliessen. Im Fall eines Ausschlusses bleibt der Reisepreis analog zu den Modalitäten für die Annullation der Reise nach AVB Pauschalreisen Ziff. 10 geschuldet. Der von der Kundin/dem Kunden geschuldete Anteil am Reisepreis bestimmt sich nach dem Zeitpunkt des Ausschlusses.

Die Zahlung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie vor Ablauf der Zahlungsfrist im vollen geschuldeten Betrag dem Bankkonto der Montanaventura GmbH (IBAN-Nr: CH98 0483 5213 1279 6100 0, Bank: CREDIT SUISSE (Schweiz) AG, Swiftcode/ BIC: CRESCHZZ80A, Clearing Nr: 4835) gutgeschrieben wird.

8 Preisänderungen

1 Preisänderungen gemäss Art. 7 PauRG sind ausdrücklich vorbehalten, sofern

1.    die Änderungen mindestens drei Wochen vor dem Abreisetermin erfolgen und

2.    sie durch einen Anstieg der Beförderungskosten (inkl. Treibstoffkosten), eine Zunahme der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie z.B. Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen) oder mit einer Änderung der für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse begründet sind.

2 Der geänderte Reisepreis berechnet sich durch Addition des ausgewiesenen und durch Dritte verursachten Preisanstiege.

3 Eine Preiserhöhung von mehr als zehn Prozent gilt als wesentliche Vertragsänderung im Sinne von AVB Pauschalreisen Ziff. 9.

9 Vertragsänderungen

Die Kundin/der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Montanaventura GmbH allenfalls zur Änderung des Reiseprogramms oder einzelner vereinbarter Leistungen gezwungen ist. Entsprechend behält sich die Montanaventura GmbH ausdrücklich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen nach Vertragsabschluss zu ändern. Er informiert die Kundin/den Kunden so bald als möglich über die vorgesehenen Änderungen.

2 Für wesentliche Vertragsänderungen gelten die Art. 6-10 PauRG. Will die Kundin/der Kunde vom Vertrag gemäss Art. 10 Abs. 2 PauRG zurücktreten, hat er/sie dies der Montanaventura GmbH innert 5 Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung über die wesentliche Vertragsänderung mitzuteilen.

10 Annullation der Pauschalreise durch die Kundin/den Kunden

1 Eine Annullation der Pauschalreise durch die Kundin/den Kunden hat mittels eingeschriebenen Briefs an die Montanaventura GmbH zu erfolgen. Sie ist nur gültig, wenn zugleich die bereits ausgehändigten bzw. erhaltenen Reisedokumente retourniert werden.

2 Bei der Annullation einer Kletterwoche bzw. von Kletterferien in Europa werden pro Person folgende Annullationskosten in Rechnung gestellt:

1.    Annullation bis 61 Tage vor Abreisedatum: Anfallende Kosten für das Flugticket zzgl. CHF 300.00

2.    Annullation 60 bis 31 Tage vor Abreisedatum: 50 % des Reisepreises

3.    Annulllation 30 bis 16 Tage vor Abreisedatum: 80 % des Reisepreises

4.    Annullation 15 bis 0 Tage vor Abreisedatum: 100 % des Reisepreises

3 Bei der Annullation einer anderen Pauschalreise werden pro Person folgende Annullationskosten in Rechnung gestellt:

1.    Annullation bis 91 Tage vor Abreisedatum: Anfallende Kosten für das Flugticket zzgl. 25% des Reisepreises

2.    Annullation 90 bis 60 Tage vor Abreisedatum: 60 % des Reisepreises

3.    Annulllation 59 bis 40 Tage vor Abreisedatum: 80 % des Reisepreises

4.    Annullation 39 bis 10 Tage vor Abreisedatum: 90 % des Reisepreises

5.    Annullation 9 bis 0 Tage vor Abreisedatum: 100 % des Reisepreises

4 Für die Berechnung der Annullationskosten massgeblich ist der Zeitpunkt der effektiven Zustellung der Annullation an die Montanaventura GmbH. Wird die Annullation nicht persönlich zugestellt, gilt diese als zugegangen, sobald sie seit sieben Tagen zur Abholung auf der Post bereitliegt.

5 Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort ist der Kunde/die Kundin selber verantwortlich. Erscheint eine Kundin/ein Kunde nicht oder nicht rechtzeitig zur Abreise oder ist die Kundin/der Kunde aus anderen Gründen an der Abreise gehindert (z.B. wegen fehlender Reisedokumente, etc.), gilt dies nicht als Annullation. Vielmehr bleibt die Kundin/der Kunde zur Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.

6 Ausser in den gemäss AVB Pauschalreisen Ziff. 10 Abs. 2 und 3 vorgesehenen Fällen berechtigt die Nichtteilnahme nicht zu einem Abzug am Reisepreis.

11 Annullation der Pauschalreise durch die Montanaventura GmbH

1 Die Montanaventura GmbH behält sich ausdrücklich vor, die Pauschalreise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (vgl. AVB Pauschalreisen Ziff. 4 Abs. 1), höherer Gewalt oder aus anderen wichtigen Gründen zu annullieren. Als höhere Gewalt bzw. wichtige Gründe gelten insbesondere eine Krankheit, ein Unfall oder der Tod des Reiseleiters; der Widerruf von Bewilligungen durch Ämter, Regierungsstellen oder Behörden; Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, schlechte Witterungsverhältnisse, Epidemien, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten oder eine politisch ungünstige Lage.

2 Erfolgt die Annullation durch die Montanaventura GmbH aus einem von der Kundin/dem Kunden nicht zu vertretenden Umstand, stehen diesem die Ansprüche nach Art. 10 PauRG zu (Art. 11 Abs. 1 PauRG). Erfolgt eine Annullation gestützt auf Art. 10 Abs. 1 PauRG, hat die Kundin/der Kunde jedoch keinen Anspruch auf Schadenersatz (Art. 11 Abs. 2 PauRG).

12 Unterbruch und vorzeitige Beendigung der Reise durch die Kundin/den Kunden

1 Sofern die Kundin/der Kunde aus Umständen, die nicht von der Montanaventura GmbH zu vertreten sind, die Reise unterbricht oder vorzeitig zurückkehrt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder Teilen davon.

2 Resultieren aus der Unterbrechung oder der vorzeitigen Rückkehr Mehrkosten (wie z.B. Transferkosten, Hotel, Rückreisekosten), gehen diese zu Lasten der Kundin/des Kunden.

13 Haftung

Die Montanaventura GmbH trifft alle notwendigen und zumutbaren Massnahmen, um eine einwandfreie, vertragskonforme Organisation und Durchführung der Reise zu gewährleisten. Die Haftung bei Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Pauschalreisevertrags richtet sich nach Art. 12‑16 PauRG.

2 Sollte die Kundin/der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben (z.B. Mängel bei der Erfüllung des Vertrags), so hat sie/er dies in schriftlicher Form unverzüglich, spätestens aber innert 3 Tagen, der Montanaventura GmbH oder dem betreffenden Leistungsträger anzuzeigen. Versäumt die Kundin/der Kunde die rechtzeitige Anzeige einer Beanstandung, sind weitere Rechtsbehelfe wie Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung ausgeschlossen.

3 Die Haftung für alle Schäden, ausser für Personenschäden, ist auf das Doppelte des Reisepreises beschränkt (Art. 16 Abs. 2 PauRG).

4 Für die sichere Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen, wie etwa Wertgegenstände, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, Tablets, Kreditkarten, Bargeld, ist die Kundin/der Kunde verantwortlich. Diese Gegenstände dürfen nicht in unbewachten Fahrzeugen oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen gelassen werden. Die Montanaventura GmbH haftet in keinem Fall für den Verlust, Diebstahl, Missbrauch, Beschädigung usw. solcher Gegenstände.

5 Trotz bester Reiseplanung kann es vorkommen, dass sich aufgrund nicht vorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse die Rückreise verspätet. Die Kundin/der Kunde sollte daher für den Rückkehrtag und bei Reisen in andere Kontinente auch für den Folgetag keine Verpflichtungen vorsehen, deren Nichteinhaltung negative Folgen haben könnte. Für solche Folgen lehnt Montanaventura GmbH jegliche Haftung ab.

14 Mitwirkungspflichten der Kundin/des Kunden

1 Die von der Montanaventura GmbH angebotenen Pauschalreisen erfordern unter Umständen gute Gesundheit und Kondition. Je nach gewählter Reise hat die Kundin/der Kunde auch spezifische Ausrüstungsgegenstände mit sich zu führen. Das Reisen in einer Gruppe setzt zudem die Fähigkeit und den Willen zur gegenseitigen Rücksichtnahme und zum Teil auch Mitarbeit voraus. Ausserdem bedingen Reisen in fremde Länder die Anpassung an fremde Sitten und Gebräuche.

2 Ist für eine Kundin/einen Kunden erkennbar, dass sie/er gewisse Anforderungen bzw. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Reise nicht erfüllen könnte, hat sie/er die Montanaventura GmbH vor Vertragsschluss darüber zu informieren. Unbesehen davon bleibt die Kundin/der Kunde in jedem Fall alleine dafür verantwortlich, dass sie/er die Anforderungen bzw. Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Reise erfüllt. Schäden und Kosten, die aus fehlenden Voraussetzungen bzw. nicht erfüllter Anforderungen entstehen, hat die Kundin/der Kunde zu tragen bzw. der Montanaventura GmbH zu ersetzen.

3 Im Rahmen des Reisevertrages hat die Kundin/der Kunde alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und alle notwendigen Handlungen vorzunehmen, um einen reibungslosen Ablauf der Reise zu gewährleisten.

Die Kundin/der Kunde hat im Rahmen ihrer/seiner Eigenverantwortung zur möglichst sicheren Durchführung der Reise die Anweisungen der Montanaventura GmbH und dessen Geschäftsführer Jonas Lambrigger zu befolgen und diese über allfällige Bedenken und Probleme sofort zu informieren. Nach der Anmeldung soll die Kundin/der Kunde allfällige physische (lockeres Schultergelenk, Krankheiten, etc.) oder psychische Probleme (z. B. Höhenangst, Schwindel, etc.) wahrheitsgetreu mitteilen, damit die Montanaventura GmbH die Reise optimal planen und vorbereiten kann.

5 Die in der Ausschreibung gemachten Angaben über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften gelten für schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige. Angehörige anderer Staaten haben die Montanaventura GmbH deshalb vor Vertragsschluss über ihre Staatsangehörigkeit zu informieren, damit eine Orientierung über die für sie geltenden diesbezüglichen Vorschriften erfolgen kann.

6 Das Anmeldeformular ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Die Angaben zur Person (wie Vor- und Familienname) sind so anzugeben, wie sie im verwendeten Personalausweis (Pass) aufgeführt sind. Stimmen Vor- und Familiennamen in den Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, e-Ticket, etc.) nicht mit den Angaben im Personalausweis überein, kann es zu Leistungs- und Einreiseverweigerungen kommen. Zusätzlich anfallende Kosten für Neu- oder Umbuchungen eines Flugtickets infolge nicht korrekter Angaben werden vollumfänglich dem Kunden/der Kundin verrechnet.

7 Für die rechtzeitige Einholung oder Verlängerung der nötigen Reisedokumente und Visa sowie für die Einhaltung der Einreise- Gesundheits- und Devisenvorschriften ist die Kundin/der Kunde verantwortlich.

8 Kommt eine Kundin/ein Kunde ihren/seinen Mitwirkungspflichten wiederholt oder in schwerer Weise nicht nach, ist die Montanaventura GmbH befugt, die Kundin/den Kunden von der Reise auszuschliessen. Allfällige Mehrkosten (Rückreisekosten, etc.) gehen zulasten der Kundin/des Kunden. Eine Rückerstattung des Reisepreises ist ausgeschlossen.

15 Versicherungen

1 Versicherung ist Sache der Kundin/des Kunden. Namentlich hat die Kundin/der Kunde eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen und für weitere Risiken eine ausreichende Versicherungsdeckung sicherzustellen (insbesondere eine Versicherung für Unfälle und Krankheiten im Ausland, eine Such- Bergungs- Rückführungs- und Reiseabbruchversicherung und eine Haftpflichtversicherung).

2 Durch die Anmeldung bestätigt die Kundin/der Kunde, die entsprechenden Versicherungen abgeschlossen zu haben. Auf Verlangen der Montanaventura GmbH hat die Kundin/der Kunde einen Versicherungsnachweis beizubringen.

16 Bild- und Filmmaterial

1 Während der Reise entsteht Bild- und/oder Filmmaterial, welches die Kundin/den Kunden erkennbar zeigt.

2 Die Kundin/der Kunde erklärt sich mit der Verwendung, Bearbeitung und Publikation dieses Bild- und/oder Filmmaterials durch die Montanaventura GmbH einverstanden.

17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1 Die Rechtsbeziehungen zwischen der Montanaventura GmbH und der Kundin/dem Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.

2 Verfügt die Kundin oder der Kunde über eigene Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen, werden diese hiermit wegbedungen.

3 Soweit das Gesetz nicht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorsieht, vereinbaren die Parteien Zug als ausschliesslichen Gerichtsstand.

Juni 2019