Vertragsbedingungen

Die Vertragsbedingungen zu Aschi Widmer’s Entdeckungsreisen

1. Anmeldung

Die schriftliche Anmeldung gilt als Vertrag zwischen der Kundin/ dem Kunden und Aschi Widmer. Die Platzzahl bei den beschriebenen Reisen ist be­schränkt. Falls mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind, werden die früher eingegan­genen Anmeldungen zuerst berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist aber erst gültig und für alle Parteien bindend, wenn Sie das Formular im Anhang dieser Vertragsbedingungen ausgefüllt und sich mit ihnen einverstanden erklärt haben.

1.1. Mietwa­gen

Bei allen durch Aschi Widmer vermittelten Autover­mietungen gelten die Vertragsbedingungen der je­weiligen Mietwagenfirmen.

1.2 Durch Aschi Widmer vermittelte Pauschal­reisen

Aschi Widmer vermittelt Reisen von anderen Veran­staltern. Für diese Pauschalreisen gelten die Ver­tragsbedingungen dieser Veranstalter.

  • Argentinienreisen von Jonas Lambrigger
  • Kanadareisen von Bruno Münger

2. Preise

2.1 Zahlungsbedingungen

Wer sich definitiv angemeldet hat, erhält von Aschi Widmer eine Bestätigung des Eingangs der Anmeldung. Ihre Anmeldung ist jetzt bis zum Datum des Anmeldeschlusses dieser Reise bindend. Die Anzahlung beträgt für alle Reisen CHF 2000.- pro Person und ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Spätestens 65 Tage vor Abreise wird der Restbetrag fällig. Die Flugpreise sind, wenn nicht anders erwähnt im Reisepreis nicht inbegriffen.

2.2. Preisänderungen

Treten folgende Ausnahmefälle ein, kann Aschi Widmer gezwungen sein, die Reisepreise zu ändern:

  • Erhebung neuer Steuern, Taxen etc.
  • extreme Wechselkursschwankungen
  • Tarifänderungen der Transportunter­nehmun­gen
  • Offensichtliche Druckfehler

Spätestens 30 Tage vor Abreisedatum wird Aschi Widmer allfällig nötige Preisänderungen bekannt geben. Ist eine Preiserhöhung nötig und beträgt diese mehr als 10%, kann die Kundin/ der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach der Benachrichtigung vom Vertrag zurücktreten. Alle vorgängig geleisteten Zahlungen werden dann zurückerstattet.

2.3 Kleingruppen

Der ausgeschriebene Preis einer Reise beruht auf einer minimalen Gästezahl. Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht sind Preiserhöhungen möglich. In diesem Fall kann die Kundin, der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn sie/er mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist.

3. Unterkünfte

Die Preiskalkulation zu Aschi Widmers Entdeckungsreisen basieret auf Übernachtungen im Doppelzimmer- Zelt. Es muss in Kauf genommen werden, dass Einzelreisende zusammen mit gleichgeschlechtlichen Zimmer- Zeltnachbarn untergebracht werden, sofern nicht ausdrücklich ein Einzelzimmer -Zelt gegen Aufpreis gebucht wird.

3. 1. Erzwungenes Einzelzimmer -Zelt

Bei den Namibia-, Zambia- und Patagonienreisen wird nur ein Einzelzimmerzuschlag erhoben, wenn ein solches ausdrücklich verlangt wird. Bei allen anderen Reisen wird der Einzelzimmerzuschlag fällig, wenn kein(e) Zimmernachbar -Nachbarin gefunden werden kann.

4. Annullation, Umbuchung, Reiseabbruch

4.1 Annullation durch die Kundin/ den Kunden

Wer an einer gebuchten Reise nicht teilnehmen kann, muss dies Aschi Widmer mit einem eingeschriebenen Brief oder persönlich mitteilen. Die Annullationskosten betragen:

bis 180 Tage vor Abreise 20% des Pauschalpreises

180- 121 Tage vor Abreise: 50% des Pauschalpreises

120- 0 Tage vor Abreise: 100% des Pauschalpreises

Stichtag: Eingangsdatum schriftliche An­nul­lation.

4.2 Annullation durch Aschi Widmer

Aschi Widmer oder die durch ihn beauftragten Reiseleiter behalten sich das Recht vor, einzelne vereinbarte Leistungen oder Reiseverläufe vor oder während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. In seltenen Fällen kann es auch nötig sein, eine Reise abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Umstände dieser Art sind u.a. Streiks, behördliche Massnahmen oder höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, kriegerische Ereignisse usw.) In einem solchen Fall werden allfällige Mehrkosten dem Kunden belastet.

Für Annullationskosten, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, haftet in der Regel Ihre persönliche Reiseversicherung. Aschi Widmer übernimmt in dieser Hinsicht keine Haftung.

4.3 Abbruch einer Reise

Muss eine Kundin/ ein Kunde eine Reise abbrechen, werden nicht bezogene Leistungen nur zurückvergü­tet, sofern diese von Aschi Widmer nicht sowieso bezahlt werden müssen. Zusätzliche Reisekosten gehen zulasten der Kundin/ des Kunden, bzw. ihrer/ seiner Rückreiseversicherung.

4.4 Covidmassnahmen

Die Gäste sind selber verantwortlich, dass sie die von den besuchten Ländern geltenden Covidmassnahmen einhalten. Wer die Impfvorschriften des Gastlandes nicht einhalten kann/will ist für die Folgen selbst verantwortlich. Allfällige Tests gehen zu Lasten der Kunden.

4.5 Quarantäne Massnahmen

Wer durch eine Covid Erkrankung zu einer Quarantäne gezwungen wird, ist für die Kostenfolgen selber verantwortlich. Klären sie vor der Reise ab, ob ihre Versicherung solche Kosten deckt.

5. Versicherungen

Die Pauschalpreise beinhalten keine persönlichen Versicherungen. Kosten von Evakuatiationsflügen, Notfallrückreisen, Krankheit etc. gehen zu Lasten der Kun­din/des Kunden, bzw. deren/dessen persönlicher Versicherung. Aschi Widmer empfiehlt seinen Kun­dinnen/ Kunden unbedingt, bei einer Buchung zu prüfen, ob eine Rückreise- Annullationsversicherung vorhanden ist und wenn nicht, eine solche abzuschließen. Prüfen sie, ob die Versicherungsleistung im Schadenfall hoch genug ist. Die Kosten können je nach Reisedestination stark variieren.

6. Papiere, Einreisedokumente

Die Kundin/ der Kunde ist für die Einhaltung der Pass- Visa- und Impfvorschriften selber verantwortlich. Bei nicht vorhandenen oder abgelaufenen Papieren lehnt Aschi Widmer jede Haftung ab.

Fehlerhafte Namensangaben bei der Anmeldung können zu grossen Komplikationen und Kosten bis hin zur Zwangsrückführung führen. Für fehlerhaftes Ausfüllen des Anmeldeformulars ist der Gast selber verantwortlich und muss die möglichen Folgekosten selber bezahlen.  

7. Haftung

7.1 Grundsätzlich

Aschi Widmers Entdeckungsreisen sind sorgfältig recherchiert und die Partner vor Ort mit Sorgfalt und Erfahrung ausgewählt.

7.2 Nicht erbrachte Leistungen

Fallen im Programm enthaltene Leistungen aus, ohne dass diese vor Ort durch eine entsprechende Ersatz­leistung ersetzt werden können, vergütet Aschi Widmer die ausgefallenen Leistungen, wenn kein Verschulden der Kundin/ des Kunden vorliegt. Die Haftung beschränkt sich auf maximal den Preis der Pauschalreise und umfasst nur den unmittelbaren Schaden. Internationale Abkommen bleiben vorbehalten.

7.3 Haftungsbegrenzung

Bei Sach- oder Vermögensschäden beschränkt sich die Haftung auf maximal den doppelten Pauschalreisepreis pro Person. Abweichende Haftungslimitten oder Haftungsausschlüsse in anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gestzen bleiben vorbehalten.

7.4 Haftungsausschlüsse

Aschi Widmer haftet nicht für Reiseprogrammände­rungen, die durch Witterungsverhältnisse, behördli­che Massnahmen, höhere Gewalt, Verspätungen von Dritten, Streiks, Fahrzeugpannen usw. ausgelöst werden.

Für Programmänderungen, die wegen Flugplanände­rungen nötig sind, übernimmt Aschi Widmer keine Haftung.

Aschi Widmer haftet der Kundin/ dem Kunden nicht, wenn eine Erfüllung oder eine ungenügende Erfül­lung des Vertrages durch die unten aufgelisteten Ereignisse und Handlungen ausgelöst wird:

  • Durch Versäumnisse der Kundin/ des Kunden
  • Durch nicht vorhersehbare und nicht abwend­bare Versäumnisse eines an den vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligten Dritten.
  • Durch höhere Gewalt oder nicht abwendbare Versäumnisse ausgelöste Ereignisse, welche Aschi Widmer oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorher­sehen oder abwenden konnte.
  • Durch wilde Tiere oder Naturereignisse verursachte Material- oder Personenschäden.
  • Durch Krankheiten während und nach der Reise.
  • Verlorene Ferientage  

7.5 Personenschäden

Bei unmittelbaren Personenschäden (Tod, Körper­verletzung) die aus Nichterfüllung oder nicht gehöri­ger Erfüllung des Vertrages entstehen, oder die durch Aschi Widmer oder durch ein beauftragtes Unter­nehmen schuldhaft verursacht wurden, übernimmt Aschi Widmer die Haftung unter der Voraussetzung, dass die Schadenersatzansprüche der Geschädigten an Aschi Widmer abgetreten werden.

Bei Haftfällen, die im Zusammenhang mit Flugtrans­porten oder bei der Benützung von anderen Trans­portmitteln entstehen, sind die Entschädigungen auf die Höhe der Summe beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder der nationalen Gesetzen ergeben.

Bei Unfällen, die im Zusammenhang mit wilden Tieren, inklusive Insekten und Schlangen, entstehen, lehnt Aschi Widmer jede Haftung ab. Die Kundin, der Kunde muss sich bewusst sein, dass auf vielen von Aschi Widmer organisierten Reisen und Safaris trotz grösster Sorgfalt und Umsicht der Führerinnen und Führer das Restrisiko eines Tierangriffs besteht und er/ sie nimmt dieses bewusst in Kauf.

7.6 Lokale Veranstaltungen

Für von der Reiseteilnehmerin/ dem Reiseteilnehmer selbst gebuchte Veranstaltungen, Ausflüge und Akti­vitäten während der Reise übernimmt Aschi Widmer keine Verantwortung.

8. Reklamationen, Beanstandungen

Wenn ein Gast Beanstandungen an­melden will, muss er diese während der Reise der Reiseleitung oder dem Vertreter vor Ort mittei­len. Diese wird sich um Abhilfe kümmern und ein schriftliches Protokoll zuhanden der Kundin/ des Kunden erstellen. Spätesten 30 Tage nach Abschluss einer Reise müssen Beanstandungen und allfällige Forderungen zusammen mit dem, vor Ort erstellten Protokoll Aschi Widmer schriftlich vorgelegt werden.

Reiseleiter und lokale Veranstalter sind nicht berechtigt, Schadenersatzforderungen anerkennen.

9. Sicherstellung der Kundengelder

Aschi Widmer bucht seine Flüge für die von ihm or­ganisierten Pauschalreisen über Nussbaumer Reisen, Bahnhofstrasse 18a, in Burgdorf. Somit sind die Flugkosten durch den Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, bei dem die Nussbaumer Reisen AG Mitglied ist, abgesichert. Für von Kundinnen/Kunden selber gebuchte Flüge haftet Aschi Widmer nicht. Für den Resisebetrag ohne Flüge haftet Aschi Widmer persönlich.

10. Änderung des Reiseprogramms

Aschi Widmer oder von ihm beauftragte Führerinnen oder Führer behalten sich vor, Reisen oder Teile davon zu ändern. Unvorhergesehene Ereignisse und Umstände können solche Änderungen nötig machen. Aschi Widmer haftet nicht für Änderungen, die durch Widerrufen von Bewilligungen durch Ämter, Regie­rungsstellen oder Polizeibehörden, höhere Gewalt, Unruhen, Krieg, Streiks, Fahrzeugpannen, Flugplan­änderungen und Witterungsbedingungen entstehen, wird sich aber um einen gleichwertigen Programmer­satz bemühen.

11. Mietwagen

Für die Mietwagen gelten die Bedingungen der Ver­mieter. Bitte Kautionsbedingungen und Vertrags­details beachten. Unbedingt Kreditkarte für Kaution mitnehmen!

12. Rückbestätigen von Flügen

Es liegt in der Verantwortung der Kunden, die Flüge rückzubestätigen, falls das notwendig sein sollte.

13. Trinkgelder

Trinkgelder für lokale Hilfskräfte, Führer und Fahrer sind im Pauschal-Reisepreis nicht eingeschlossen und variieren von Reis zu Reise.

14. Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kundinnen/ Kun­den und Aschi Widmer ist ausschließlich schweize­risches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Aschi Widmer wird der Gerichtsstand Bern vereinbart.

15. Preis und Reiseänderungen

Aschi Widmer behält sich ausdrücklich vor, Preis und Angebots Änderungen gegenüber der aktuellen, gedruckten Aschi Widmers Entdeckungsreisebroschüre vorzunehmen.