Vertragsbedingungen Bruno Münger

Für diese Reise gelten die Vertragsbedingungen von Western Canada Nature & Culture Tours Limited und BRUNOREISEN

Western Canada Nature & Coulture Tours Limited
Brunoreisen
1962 B Quenville Road
Courtenay V9J 1Y4
British Columbia, CANADA
Tel. 002(0)50 339 5754

info@brunoreisen.ch

Wir freuen uns, dass Sie sich für eines unserer Arrangements interessieren. Um Ärger und Enttäuschungen zu ersparen, bitten wir Sie, die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen genau zu studieren.
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von Western Canada Nature & Culture Tours Limited und BRUNOREISEN

1. Was diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln
1.1 Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Western Canada Nature & Culture Tours Limited und BRUNOREISEN (nachfolgend WCNCT genannt) für von WCNCT veranstaltete Reisearrangements oder andere von WCNCT im eigenen Namen angebotenen Leistungen.
1.2 Für Reisearrangements von anderen Reiseverastaltern, welche Ihnen von WCNCT lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Desgleichen gelten bei allen von uns vermittelten Flugtickets die „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen” der verantwortlichen Fluggesellschaft. WCNCT ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und Sie können sich daher nicht auf die vorliegenden „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen” berufen.

1.3 Anmeldung/Vertragsabschluss/Gruppengrösse
Mit der vorbehaltlosen Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und WCNCT ein Vertrag zustande, sofern Ihre Buchung ein WCNCT Reiseveranstaltungsangebot betrifft. In allen anderen Fällen handelt WCNCT lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter (insbesondere Transportleistungen, Hotels, sowie bei der Buchung von Reiseangeboten anderer Reiseveranstalter über WCNCT). Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und WCNCT wirksam.
Die Anmeldung gilt als Vertrag zwischen der Kundin/ dem Kunden und WCNCT. Die Platzzahl bei den beschriebenen Reisen ist beschränkt. Falls mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind, werden die früher eingegangenen Anmeldungen zuerst berücksichtigt. Sie können Ihre Plätze auch provisorisch blockieren, Ihre Anmeldung ist aber erst gültig und für alle Parteien bindend, wenn Sie das Formular im Anhang dieser Vertragsbedingungen ausgefüllt und unterzeichnet haben.
WCNCT kann aus logistischen Gründen (Fahrzeugkapazität, Exkursionen, u.ä.) die Gruppengrösse einer Reise anpassen.
1.3.1 Anmeldungen nach Anmeldeschluss
Für Anmeldungen die nach dem, in der Ausschreibung festgelegten Anmeldeschluss eintreffen, ergibt sich je nach Flugzeugauslastung möglicherweise ein Flugzuschlag der Ihnen in Rechnung gestellt wird.
1.4 Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.

2. Leistungen
Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle (in Rücksprache mit WCNCT) schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen von WCNCT beginnen, am Treffpunkt gemäss Reiseausschreibung. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber besorgt und verantwortlich.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Preise
Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Reiseprospekt bzw. aus den dem Prospekt beigefügten Preislisten. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich unsere Preise pro Person in Schweizer Franken und mit Unterkunft in Doppelzimmern. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise maßgebend.
Die Flughafentaxen und Treibstoffzuschläge sind in den Pauschalreisepreisen nicht inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt ausser dies sei in der Ausschreibung ausdrücklich anders erwähnt!

3.2. Zahlung
Anlässlich des Vertragsabschlusses/Buchung ist eine Anzahlung von 30% des Arrangementpreises zu leisten. Werden die Flüge zu diesem Zeitpunkt definitiv gebucht sind diese oft NICHT umbuchbar. Bei einer Annullierung der Reise werden diese Kosten NICHT rückerstattet!
3.2.1 Die Restzahlung für Rundreisen hat spätestens 65 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen.
Die Restzahlung für Kajaktouren hat spätestens 90 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Sofern nicht anders vereinbart, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.

3.2.2 Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt WCNCT, die Leistungen zu verweigern und gegebenenfalls die Plätze anderweitig zu vergeben.

3.3. Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 65 Tage vor Tourbeginn, so ist bei Erhalt der Rechnung der gesamte Rechnungsbetrag zu bezahlen.

3.4. Preisänderungen
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die in den WCNCT Prospekten bzw. Preislisten angegebenen Preise erhöht werden müssen, wie z.B. bei Tarifänderungen von Transportunternehmen, neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben und Gebühren oder auch Devisen- und Wechselkursänderungen. WCNCT wird Preiserhöhungen, verglichen mit der Preisliste, spätestens bis 25 Tage vor Tour-Beginn bekannt geben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des gebuchten Gesamtreisepreises, so haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. WCNCT wird Ihnen in diesem Fall die bereits einbezahlte Summe abzüglich von bereits geleisteten Zahlungen die nicht rückerstattbar sind, wie z.T. Flugtickets, zurückerstatten. Sie können aber stattdessen ein anderes Arrangement von WCNCT buchen. Bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen an den Preis der Alternative angerechnet, Flüge können je nach Destination möglicherweise umgebucht werden, dies muss von Fall zu Fall individuell entschieden werden. Die obgenannten Rechte stehen Ihnen auch zu, wenn eine Programmänderung bis 25 Tage vor Abreise Mehrkosten verursachen sollte, die einer Preiserhöhung im obigen Sinne gleichkommt.
Lassen Sie uns innert der nötigen Frist von 5 Tagen (Abgabe bis zum 5. Tag bei einer CH Poststelle) keine Mitteilung zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung vereinzelter Leistungen zu.
3.4.1 WCNCT behält sich auch in Ihrem Interesse ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie WCNCT vor Vertragsabschluss.

4.Umbuchung und Annullierung
4.1. Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
4.2. Bearbeitungsgebühren
Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Tour-Umbuchung oder bei einer Annullierung werden Bearbeitungsgebühren von 250.- CHF erhoben. Bei Änderungen, Annullierung oder Umbuchungen, die außerhalb der zeitlichen Geltungsbereiche der Reiseausschreibung sind, gelten die Annullierungsbedingungen, Ziffer 4.3.

4.3. Annullierungskosten
Wenn bei der Programmausschreibung von WCNCT keine speziellen Annullierungsvereinbarungen abgedruckt sind, werden bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen folgende Annullierungskosten erhoben:
Bis 121 Tage vor Reisebegin Flugkosten plus 200.- CHF
120 – 60 Tage vor Reisebeginn 30% des Pauschalpreises
59 – 30 Tage vor Reisebeginn 50% des Pauschalpreises
29 – 14 Tage vor Reisebeginn 80% des Pauschalpreises
13 – 0 Tage vor Reisebeginn 100% des Pauschalpreises
Bei Nichterscheinen: 100% des Pauschalpreises.
Bitte beachten Sie die speziellen Annullierungskosten betreffend den Überseeflügen (siehe Art. 3.2 und 4.3.1)
4.3.1 Arrangements mit Fluggesellschaften
Wir machen Sie auf die strengen Tarifbestimmungen der Linienfluggesellschaften aufmerksam. Für Umbuchungen, Namensänderungen und Annullationen können relativ hohe Gebühren, belastet werden, welche Ihnen zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Für Flüge gelten die Annullationsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaft und Tarifklasse. Gebuchte Flugtickets sind grundsätzlich NICHT rückerstattbar.

4.3.2 Maßgebend zur Berechnung der Kosten ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag maßgebend.

4.4 Obligatorische Annullierungskosten-Versicherung
Bei allen WCNCT Reisen benötigen Sie eine, während der ganzen Reise gültige Annullierungskostenversicherung, welche die Annullierungskosten, die Sie dem Reiseunternehmen vertraglich schulden, wenn Sie die Reise nicht antreten können, bis zur Höhe des Arrangementpreises, deckt. Bitte studieren Sie die betreffenden Versicherungsbestimmungen bei Ihrer Versicherungs-Buchungsstelle. Die Versicherung ist im Reisepreis nicht inbegriffen.

Hinweis: Arzt- und Spitalkosten sind im Ausland sehr teuer. Prüfen Sie deshalb Ihre persönliche Versicherungsdeckung. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer ergänzenden Reiseversicherung.

5. Programmänderungen
5.1. WCNCT behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Tourprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Route, usw.) zu ändern, wenn es aus gewichtigen Gründen nicht möglich ist, eine Tour gemäss Programm durchzuführen. WCNCT bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten um den objektiven Zweck und Charakter der Tour beizubehalten. Wir werden Sie so früh wie es in unserer Macht steht über solche Änderungen informieren.

5..2. Änderungen nach Vertragsabschluss
5.2.1. Höhere Gewalt und Streiks
Falls eine Tour wegen Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, Terrorismus, nicht genügend Anmeldungen, Krankheit, Unfall oder Tod des Reiseleiters, dem Widerrufen von Bewilligungen durch Ämter, Regierungsstellen oder Polizeibehörden), behördlichen Maßnahmen oder Streiks aus der Sicht von WCNCT nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss ist WCNCT befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von WCNCT nachweislich bereits gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weiter Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.2.2. Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahe legen), behördlichen Maßnahmen oder wegen Streik aus der Sicht von WCNCT nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist WCNCT befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von uns bereits gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

6. Vorzeitiger Tourabbruch durch Sie
Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie WCNCT nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen WCNCT soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige zusätzliche Kosten wie z.B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten.

7. Beanstandungen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der WCNCT Reiseleitung unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
7.1 WCNCT wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von WCNCT schriftlich festhalten.
7.2 Wenn Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber WCNCT geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandungen innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich WCNCT unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung und allfällige Beweismittel beizulegen.
7.3 Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 7.1 und 7.2 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatzes. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert eines Monats nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben.

8. Haftung von WCNCT
8.1 WCNCT vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es WCNCT nicht möglich war während der Reise, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

8.2. Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetzt Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet WCNCT nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze.
8.2.1 Haftungsausschlüsse
WCNCT haftet Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis wie Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Verspätungen von Dritten, Streiks, Fahrzeugpannen usw., welches WCNCT, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von WCNCT ausgeschlossen.
d) Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen.
8.2.2. Lokale Veranstaltungen
Für von der Reiseteilnehmerin/dem Reiseteilnehmer selber gebuchte Veranstaltungen, Ausflüge und Aktivitäten während der Reise übernimmt WCNCT keine Verantwortung.

8.2.3. Haftungsausschluss
Die Teilnahme an WCNCT Reisen/Aktivitäten erfolgt auf eigenes Risiko. Weder WCNCT/Brunoreisen noch deren Mitarbeiter haften für Personenschäden, es sei denn sie haben diese Leicht- oder Grobfahrlässig oder Vorsätzlich verursacht. Weder WCNCT/Brunoreisen noch deren Mitarbeiter haften für Sach- und Vermögensschäden, es sei denn sie haben diese Grobfahrlässig oder Vorsätzlich verursacht.

8.2.4. Haftungsverzichtserklärung
Bitte beachten Sie, dass Sie für geführte Rundreisen (speziell in Nordamerika) und Exkursionen wie z.B. Walbeobachtungen und Kajaktouren aus versicherungstechnischen Gründen in der Regel vor Ort eine Haftungsverzichtserklärung ausfüllen müssen. Ohne diese können Sie nicht an der entsprechenden Tour teilnehmen!

9. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände auf keinen Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen Scheck- und Kreditkarten usw. haften wir nicht.

10. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1 Die Reiseteilnehmer sind selber für die notwendigen Reisedokumente verantwortlich. Bitte erkundigen Sie sich über die benötigten Dokumente. WCNCT übernimmt keine Haftung für etwelche Einreiseverweigerungen in Ihr Ferienland.
10.2 Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.
10.3 Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich. Überprüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
10.4 WCNCT macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreisverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie WCNCT ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren und anderer Einfuhren hin.

11. Verjährung
Schadenersatzforderungen gegen WCNCT gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und WCNCT ist ausschließlich kanadisches Recht anwendbar.
12.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
12.3 Für Klagen gegen WCNCT wird der ausschließliche Gerichtsstand Courtenay, B.C. Kanada vereinbart.

Stand Februar 16, Änderungen vorbehalten.

 

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert