Vertragsbedingungen Heinz Hirter

Für diese Reise gelten die Vertragsbedingungen von Heinz Hirters Gruppenreisen GmbH

Heinz Hirters Gruppenreisen
Hofacker 90T
3664 Burgistein
0041 33 356 44 22

1. Anmeldung

Die schriftliche Anmeldung gilt als Vertrag zwischen der Kundin/ dem Kunden und der Heinz Hirter Gruppenreisen Gmbh (im Weiteren Heinz Hirter genannt). Die Platzzahl bei den beschriebenen Reisen ist beschränkt. Falls mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind, werden die früher eingegangenen Anmeldungen zuerst berücksichtigt. Sie können Ihre Plätze auch provisorisch blockieren, Ihre Anmeldung ist aber erst gültig und für alle Parteien bindend, wenn Sie das Formular im Anhang dieser Vertragsbedingungen ausgefüllt und unterzeichnet haben.
1.2. Mietwagen
Bei allen durch Heinz Hirter vermittelten Autovermietungen gelten die Vertragsbedingungen der jeweiligen Mietwagenfirmen.

2. Zahlungsbedingungen
Wer sich definitiv angemeldet hat, erhält von Heinz Hirter eine Bestätigung mit einer Rechnung. Die Anzahlung beträgt für alle Reisen Fr. 1’500.- pro Person und ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Spätestens 65 Tage vor Abreise wird der Restbetrag fällig.

3. Preisänderungen
Treten folgende Ausnahmefälle ein, kann Heinz Hirter gezwungen sein, die Reisepreise zu ändern:
• Erhebung neuer Steuern, Taxen etc.
• extreme Wechselkursschwankungen
• Tarifänderungen der Transportunternehmungen
• Wenn die Minimumteilnehmerzahl nicht erreicht wird Kleingruppenzuschlag nötig.
Spätestens 2 Monate vor dem Abreisedatum wird Heinz Hirter allfällig nötige Preisänderungen bekannt geben. Ist eine Preiserhöhung nötig und beträgt diese mehr als 10%, kann die Kundin/ der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach der Benachrichtigung vom Vertrag zurücktreten. Alle vorgängig geleisteten Zahlungen werden dann zurückerstattet.

4. Einzelzimmer, Einzelzelt
Die Preiskalkulation zu Heinz Hirters Gruppenreisen basiert auf Übernachtungen im Doppelzimmer / – Zelt. Einzelzimmer – Zuschläge sind in der Reiseausschreibung ausgewiesen.

5. Annullationsbedingungen

5.1 Annullation durch die Kundin/ den Kunden
Wer an einer gebuchten Reise nicht teilnehmen kann, muss dies Heinz Hirter mit einem eingeschriebenen Brief mitteilen. Die Annullationskosten betragen:
Bis 95 Tage vor Abreise: Flugkosten* plus CHF 200.-.
94- 65 Tage vor Abreise 40% des Pauschalpreises
65- 00 Tage vor Abreise 100% des Pauschalpreises
Stichtag: Eingangsdatum schriftliche Annullation.
*Flugkosten: Den Betrag, den Heinz Hirter für die Flüge bezahlt hat abzüglich des Betrages, den er nach Annullation der Flüge noch zurückvergütet erhält. Das ist von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich.

5.2 Annullation durch Heinz Hirter
Heinz Hirter oder die durch ihn beauftrtagten Reiseleiter behalten sich das Recht vor, einzelne vereinbarte Leistungen oder Reiseverläufe vor oder während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. In seltenen Fällen kann es auch nötig sein, eine Reise abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Umstände dieser Art sind u.a. Streiks, behördliche Massnahmen oder höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, kriegerische Ereignisse usw.) In einem solchen Fall werden allfällige Mehrkosten dem Kunden belastet.
Für Annullationskosten, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, haftet in der Regel ihre persönliche Reiseversicherung. Heinz Hirter übernimmt in dieser Hinsicht keine Haftung. Sollten die beschriebenen Änderungen während der Reise eintreten, richten sich Ihre Rechte nach Ziffer 11.

5.3 Abbruch einer Reise
Muss eine Kundin/ ein Kunde eine Reise abbrechen, werden nicht bezogene Leistungen nur zurückvergütet, sofern diese von Heinz Hirter nicht bezahlt werden müssen. Zusätzliche Reisekosten gehen zulasten der Kundin/ des Kunden, bzw. ihrer/ seiner Rückreiseversicherung.

6. Versicherungen
Die Pauschalpreise beinhalten keine persönlichen Versicherungen. Kosten von Evakuatiationsflügen, Notfallrückreisen etc. gehen zu Lasten der Kundin/des Kunden, bzw. deren/dessen persönlicher Versicherung. Der Abschluss einer persönlichen Annullations- /Rückreiseversicherung ist für die Buchung einer Reise mit Heinz Hirter Gruppenreisen obligatorisch. Heinz Hirter empfiehlt den Abschluss einer MobiTours-Versicherung.

7. Papiere, Einreisedokumente
Die Einreisebestimmungen sind auf der von Heinz Hirter ausgestellten Rechnung ersichtlich. Die Kundin/ der Kunde ist für die Einhaltung der Pass- und Impfvorschriften selber verantwortlich. Bei nicht vorhandenen oder abgelaufenen Papieren lehnt Heinz Hirter jede Haftung ab.

8. Haftung

8.1 Allgemein
Fallen im Programm enthaltene Leistungen aus, ohne dass diese vor Ort durch eine entsprechende Ersatzleistung ersetzt werden können, vergütet Heinz Hirter die ausgefallenen Leistungen, wenn kein Verschulden der Kundin/ des Kunden vorliegt. Die Haftung beschränkt sich auf maximal den Preis der Pauschalreise und umfasst nur den unmittelbaren Schaden.

8.2 Haftungsausschlüsse
Heinz Hirter haftet nicht für Reiseprogrammänderungen, die durch Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Verspätungen von Dritten, Streiks, Fahrzeugpannen usw. ausgelöst werden. Für Programmänderungen, die wegen Flugplanänderungen nötig sind übernimmt Heinz Hirter keine Haftung.
Heinz Hirter haftet der Kundin/ dem Kunden nicht, wenn eine Erfüllung oder eine ungenügende Erfüllung des Vertrages durch die unten aufgelisteten Ereignisse und Handlungen ausgelöst wird:
• Durch Versäumnisse der Kundin/ des Kunden
• Durch nicht vorhersehbare und nicht abwendbare Versäumnisse eines an den vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligten Dritten.
• Durch höhere Gewalt oder nicht abwendbare Versäumnisse ausgelöste Ereignisse, welche Heinz Hirter oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
• Durch wilde Tiere verursachte Material- oder Personenschäden.
• Durch Krankheiten während und nach der Reise.

8.3 Personenschäden
Bei unmittelbaren Personenschäden (Tod, Körperverletzung) die aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages entstehen, oder die durch Heinz Hirter oder durch ein beauftragtes Unternehmen schuldhaft verursacht wurden, übernimmt Heinz Hirter die Haftung unter der Voraussetzung, dass die Schadenersatzansprüche der Geschädigten an Heinz Hirter abgetreten werden.
Bei Haftfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung von anderen Transportmitteln entstehen, sind die Entschädigungen auf die Höhe der Summe beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder der nationalen Gesetzen ergeben.
Bei Unfällen, die im Zusammenhang mit wilden Tieren, inklusive Insekten und Schlangen, entstehen, lehnt Heinz Hirter jede Haftung ab. Die Kundin, der Kunde muss sich bewusst sein, dass auf vielen von Heinz Hirter organisierten Reisen und Safaris trotz grösster Sorgfalt und Umsicht der Führerinnen und Führer das Restrisiko eines Tierangriffs besteht und der Kunde/die Kundin nimmt dieses Kauf.

8.4 Lokale Veranstaltungen
Für von der Reiseteilnehmerin/ dem Reiseteilnehmer selber gebuchte Veranstaltungen, Ausflüge und Aktivitäten während der Reise übernimmt Heinz Hirter keine Verantwortung.

9. Reklamationen, Beanstandungen
Wenn ein Gast Beanstandungen anmelden will, muss er diese während der Reise der Reiseleitung oder dem Vertreter vor Ort mitteilen. Diese wird sich um Abhilfe kümmern und ein schriftliches Protokoll zuhanden der Kundin/ des Kunden erstellen. Spätesten 30 Tage nach Abschluss einer Reise müssen Beanstandungen und allfällige Forderungen zusammen mit dem vor Ort erstellten Protokoll Heinz Hirter schriftlich vorgelegt werden.

10. Sicherstellung der Kundengelder
Heinz Hirter bucht seine Flüge für die von ihm organisierten Pauschalreisen über die Bernhard Reisen AG, Hauptstrasse 18, 9403 Goldach . Somit sind die Flugkosten durch den Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, bei dem die Bernhard Reisen AG Mitglied ist, abgesichert.
Für den Restbetrag haftet Heinz Hirter persönlich.

11. Änderung des Reiseprogramms
Heinz Hirter oder von ihm beauftragte Führerinnen oder Führer behalten sich vor, Reisen oder Teile davon zu ändern. Unvorhergesehene Ereignisse und Umstände können solche Änderungen nötig machen. Heinz Hirter haftet nicht für Änderungen, die durch Widerrufen von Bewilligungen durch Ämter, Regierungsstellen oder Polizeibehörden, höhere Gewalt, Unruhen, Krieg, Streiks, Fahrzeugpannen, Flugplanänderungen und Witterungsbedingungen entstehen, wird sich aber um einen gleichwertigen Programmersatz bemühen.

12. Mietwagen
Für die Mietwagen gelten die Bedingungen der Vermieter. Bitte Kautionsbedingungen und Vertragsdetails beachten. Unbedingt Kreditkarte für Kaution mitnehmen!

13. Rückbestätigen von Flügen
Wer individuell unterwegs ist, kümmert sich selber um die Rückbestätigung seiner Flüge vor Ort. Flugtickets können ihren Wert verlieren, wenn eine termingerechte Rückbestätigung nicht erfolgt.

14. Trinkgelder
Trinkgelder für lokale Hilfskräfte, Führer und Fahrer sind im Pauschal-Reisepreis nicht eingeschlossen und variieren von Reise zu Reise.

15. Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kundinnen/ Kunden und Heinz Hirter ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Heinz Hirter wird der Gerichtsstand Bern vereinbart.

 

 

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